BAG: “Zur vollen Zufriedenheit” – Wie “zufrieden” darf man mit einem solchen Arbeitszeugnis heutzutage sein?
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob sich ein Arbeitszeugnis in einer Branche, in der überwiegend gute ("stets zur vollen Zufriedenheit") oder gar sehr gute ("stets zur vollsten Zufriedenheit") Leistungsbeurteilungen vergeben werden, mit der Beurteilung "zur vollen Zufriedenheit" noch im Bereich einer durchschnittlichen Bewertung bewegt. Hintergrund dieser Frage bildet der Umstand, dass […]