BAG: Die einvernehmliche Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit einem Betriebsratsmitglied durch einen Aufhebungsvertrag stellt keine unzulässige Begünstigung im Sinne des § 78 Satz 2 BetrVG dar
Das Bundesarbeitsgericht hatte in vorliegendem Fall darüber zu entscheiden, ob der Abschluss eines Aufhebungsvertrages und die damit verbundene Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit einem Betriebsratsmitglied eine unzulässige Begünstigung im Sinne des § 78 Satz 2 BetrVG darstellt. Die sei nicht der Fall so die BAG-Richter. Der Arbeitgeber beabsichtigte das Beschäftigungsverhältnis mit dem Betriebsratsmitglied durch eine außerordentliche […]