BGH lässt durch den Großen Senat prüfen, ob ein Vertragsarzt als Amtsträger im Sinne einer Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit gemäß §§ 331 ff. StGB anzuerkennen ist
Der Bundesgerichtshof hat dem sogenannten Großen Senat für Strafsachen die Frage vorgelegt, ob ein Vertragsarzt als Amtsträger im Sinne einer Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit gemäß §§ 333, 334 StGB ist. Der […]