LAG Hamm: Bestimmungen der AVR verstoßen gegen § 12 EFZG und sind damit unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, wie Bereitschaftsdienste im Anwendungsbereich der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR) zu vergüten sind, wenn diese im Dienstplan vorgesehen sind, aufgrund von Arbeitsunfähigkeit des betroffenen Mitarbeiters jedoch tatsächlich nicht geleistet werden können. Folgender Sachverhalt liegt der Entscheidung zugrunde: Der Kläger war […]