BAG: Erneut Urteil zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung
Das Bundesarbeitsgericht befasste sich in seiner Entscheidung vom 29.04.2015 in kurzer Folge (siehe jüngst erst BAG, Urt. v. 17.03.2015, Az. 9 AZR 732/13) erneut mit Fragen der Höhe der "angemessenen Ausbildungsvergütung". Hintergrund bildete wiederum die Bestimmung des § 17 Abs. 1 S. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese lautet: "Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren." […]