Betriebsänderung: Für Schwellenwert i.S.v. § 111 Satz 1 BetrVG können auch Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen sein
Nach § 111 Satz 1 BetrVG müssen Arbeitgeber bei Betriebsänderungen in Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich beraten. Bei der Ermittlung dieses Schwellenwerts sind auch Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, sofern sie länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt sind. Unterbleibt die Beratung, so haben im Zuge der Betriebsänderung gekündigte […]