BAG Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung über die betriebliche Altersversorgung
Streitgegenständlich war die von einer Arbeitgeberin ausgesprochene Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung. Ziff. 22 der darin geregelten Pensionsordnung enthielt unter der Überschrift „Änderung und Entziehung von Leistungen“ die üblichen steuerunschädlichen Mustervorbehalte: „Die Leistungen nach dieser Pensionsordnung können ganz oder teilweise nicht oder nicht mehr gewährt werden, wenn … sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nachhaltig so wesentlich verschlechtert hat, dass […]