LAG Frankfurt: Bestreiten der wirksamen Beschlussfassung des Betriebsrats
Im vorliegenden Rechtsstreit stritten die Beteiligten über einen Unterlassungsantrag des Betriebsrats, Arbeitnehmern den Zugang zum Betrieb vor 5:45 Uhr, hilfsweise 5:30 Uhr zu verwehren. Die betriebsübliche Arbeitszeit beginnt im betroffenen Betrieb frühestens um 6:00 […]