BAG: Anfechtung Betriebsratswahl bei der Volkswagen AG
Die Volkswagen AG betreibt am Standort Hannover-Stöcken ein Werk. Das gesamte Werksgelände ist mehrere Hektar groß und von einem geschlossenen Werkszaun umgeben. Es befinden sich allerdings auch außerhalb des umzäunten Geländes Betriebsstätten, die dem Werk organisatorisch zugeordnet sind. In der Vergangenheit hat der für das Werk Hannover-Stöcken gewählte Betriebsrat sowohl die Arbeitnehmer innerhalb des Werksgeländes, […]