BAG: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Ausnahme von Arbeitnehmern bestimmter Geschäftsbereiche eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers von Gehaltsanpassung
Die Entscheidung eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers, Arbeitnehmer bestimmter Geschäftsbereiche von Gehaltsanpassungen ausnehmen zu wollen, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, da dies zu einer Änderung der im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätze führt. Die Arbeitgeberin unterhält drei Produktionsstandorte in Deutschland. Sie vereinbarte mit ihrem Gesamtbetriebsrat eine Gesamtbetriebsvereinbarung zu einem Vergütungssystem […]