BAG: Will der Arbeitgeber Regelungen über Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit einführen, so hat der örtliche Betriebsrat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen.
Die Arbeitgeberin hatte mit dem Gesamtbetriebsrat eine Gesamtbetriebsvereinbarung über eine Allgemeine Arbeitsordnung vereinbart. In der Bestimmung von § 9 dieser Gesamtbetriebsvereinbarung fanden sich unter anderem folgende Regelungen: § 9 Vorübergehende Nichtleistung der Arbeit … (3) Grundsätzlich hat jeder erkrankte Mitarbeiter für jeden vollen Arbeitstag, d.h. ab dem ersten vollen Krankheitstag, eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit […]