BAG: Arbeitnehmer haben nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens
Aus der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB folgt keine Verpflichtung des Arbeitgebers ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen, wenn der Betriebsrat einer geplanten Einstellung eines Arbeitnehmers widerspricht. Der Kläger ist seit Januar 1999 bei der Beklagten, die mehrere Spielbanken betreibt, als Bereichsleiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 20.11.2013 beantragte die Beklagte beim Betriebsrat der Spielbank […]