BAG: Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang
Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 24.08.2017 konkrete Anforderungen an die Verwirkung des Widerspruchsrechts von übergegangenen Arbeitnehmern gemäß § 613a Abs. 6 BGB aufgestellt. Danach führe die widerspruchslose Weiterarbeit bei dem neuen Inhaber über einen Zeitraum von sieben Jahren regelmäßig zur Verwirkung des Widerspruchsrechts. Die Klägerin war seit dem 01.11.1995 bei […]