BAG: Zur Berücksichtigung „billigen Ermessens“ durch den Arbeitgeber bei Versetzungen
Nach einer Entscheidung des BAG aus dem Juli 2013 ist bei Versetzungen eine Auswahl des Arbeitgebers, die nur solche Arbeitnehmer erfasst, die vorher befristete Arbeitsverträge hatten, ermessensfehlerhaft. Im entschiedenen Fall hatte die Arbeitgeberin, nämlich die Bundesagentur für Arbeit, in ihren Dienststellen zunächst eine Reihe von Mitarbeitern, darunter auch die Klägerin des vorliegenden Rechtsstreits, nur im […]