KAGH Zulassung der Revision zur Frage der Überschreitung paritätisch gesetzter Entgeltordnung
Ein katholischer Klinikbetreiber im Anwendungsbereich der AVR-Caritas hatte einzelnen Mitarbeitenden Zulagen gewährt, für die es in den AVR-Caritas keine Anspruchsgrundlage gibt. Die Mitarbeitervertretung hatte gerügt, dass sie vor der Gewährung […]