ArbG Neumünster: Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erschüttert, wenn Erst- und Folgebescheinigungen passgenau die nach der Kündigung noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdecken
Die Parteien streiten u.a. um Entgeltfortzahlungsansprüche aus einem Arbeitsverhältnis. Der Kläger ist bei der Beklagten, einem Tauchunternehmen im Bereich des Unterwasserbaus, seit dem 01.05.2018 als Berufstaucher und Taucheinsatzleiter beschäftigt. Am […]