LAG Hessen: Betriebsbegriff im Entgelttransparenzgesetz
Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte im vorliegenden Berufungsverfahren über einen Auskunftsanspruch aus dem Entgelttransparenzgesetz zu entscheiden. Die Klägerin ist bei der beklagten Arbeitgeberin seit dem 01.04.2005 als Sachbearbeiterin im Bereich Lohnbuchhaltung in einem sog. Servicecenter in F. beschäftigt. Mit Schreiben vom 21.06.2018 begehrte die Klägerin die Auskunft von der Beklagten nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG über die Vergleichsentgelte der bei ihr beschäftigten Sach- und Personalsachbearbeiter in der Lohnbuchhaltung […]