BVerfG: Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer in Teilen verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. Dezember – 1 BvL 21/12 die erbschaftsteuerlichen Regelungen, welche das Betriebsvermögen begünstigen, für verfassungswidrig erklärt. Betroffen sind die §§ 13a, 13b und 19 Abs. 1 ErbStG. Die Normen gelten bis 30. Juni 2016 fort. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Gesetzgeber nunmehr verpflichtet eine Neuregelung zu treffen. […]