BVerwG: Kein Ausschluss des Mitbestimmungsrechts bei übertariflichen Leistungen aufgrund individueller Entscheidungen
Der Antragsteller wollte mit einer Nichtzulassungsbeschwerde geklärt wissen, ob sich die Dienststellenleitung der Mitbestimmung des Personalrates dadurch entziehen könne, dass einem nennenswerten Anteil von Beschäftigten übertarifliche Leistungen ausschließlich aufgrund individueller Entscheidungen gewährt werden, denen keine abstrakt-generellen Regelungen zugrunde liegen. Das Bundesverwaltungsgericht verwies auf die Bestimmung von § 79 Abs. 1 S. 1 Ziff. 5 BadWürttPersVG. […]