BAG: Fehlende Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für Sozialplan
Bei einer mehrere Betriebe betreffenden Betriebsänderung soll der Gesamtbetriebsrat nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) regelmäßig auch dann nicht für den Abschluss eines Sozialplanes zuständig sein, wenn er für den Abschluss des Interessenausgleiches zuständig ist. Eine Ausnahme soll nur dann gelten, wenn ein überbetriebliche Sa-nierungskonzept vorliegt, welches nur auf der Grundlage eines bestimmten, auf das gesamte […]