BSG: Abfindung auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) anrechenbar
Das Bundessozialgericht hatte sich in seiner Entscheidung vom 03.03.2009 mit der Frage zu befassen, ob die in einem Kündigungsschutzprozess in einem Vergleich vereinbarte Abfindung auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) anrechenbar ist. Hintergrund bildete ein Fall, in dem der vormalige Arbeitgeber die geschuldete Abfindung an den Arbeitnehmer erst aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, also mit […]