ArbG Köln: Kündigung wegen behördlich angeordneter Quarantäne ist unwirksam
Das Arbeitsgericht Köln hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Arbeitgeber wirksam ein Arbeitsverhältnis gegenüber seinem Arbeitnehmer kündigen kann, weil dieser sich aufgrund behördlicher Anordnung in häuslicher Quarantäne befindet. Der beklagte Arbeitgeber ist selbstständiger Dachdeckermeister und betreibt einen Dachdeckerbetrieb mit nicht mehr als zehn Arbeitnehmern. Der Kläger ist bei ihm seit dem 02.06.2020 als Monteur beschäftigt. In […]