BAG: Ärztlicher Hintergrunddienst: Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst
Im streitigen Fall leistete ein Oberarzt, auf dessen Arbeitsverhältnis der TV-Ärzte/TdL Anwendung findet, außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit regelmäßig Hintergrunddienste. Während dieser Dienste musste der Kläger auch telefonisch erreichbar sein. Im Übrigen enthielten die Anordnungen des Arbeitgebers jedoch […]