LAG Sachsen: Verzugskostenpauschale im Arbeitsrecht
Nach der gesetzlichen Regelung des § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners, einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 Euro, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Nachdem sich in den vergangenen Jahren zahlreiche Gerichte mit der Anwendbarkeit dieser Vorschrift befasst haben, hatte das […]