LAG Köln: Wirksamkeit außerordentliche Kündigung – soziale Auslauffrist – negative Gesundheitsprognose
Streitgegenständlich war die Kündigungsschutzklage eines einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Arbeitnehmers, welcher aufgrund des anwendbaren Tarifvertrages ordentlich nicht kündbar war. Nach Anhörung des Gesamtpersonalrats, der Gesamtschwerbehindertenvertretung und der bei dem beklagten Arbeitgeber vorhandenen sog. „Stabsstelle Gleichstellung und Gender Mainstreaming“ zur Absicht des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger außerordentlich mit sozialer Auslauffrist zu kündigen, erteilte […]