ArbG Berlin: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und Sonderzahlung auf Mindestlohn
Das Arbeitsgericht Berlin hatte sich in einer Entscheidung vom 04.03.2015 in einem Kündigungsschutzprozess (Änderungskündigungsschutzklage) mit der Frage zu befassen, ob Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlung auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Hintergrund der Entscheidung bildete der Fall einer Arbeitnehmerin, die zuvor gegen eine Grundvergütung von € 6,44 € je Stunde zuzüglich Leistungszulage und Schichtzuschlägen beschäftigt wurde. […]