BSG: Zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld eines sog. „unkündbaren“ Arbeitnehmers bei Abfindung im Kündigungsschutzprozess
Das Bundessozialgericht hatte sich in seiner Entscheidung mit der Frage zu befassen, unter welchen Umständen bei einer Arbeitnehmerin, die nach dem zugrundeliegenden Tarifvertrag aufgrund ihres Lebensalters und der Länge ihrer Beschäftigungszeit nur noch aus wichtigem Grunde gekündigt werden konnte („ordentliche Unkündbarkeit“), eine Abfindungszahlung auf das Arbeitslosengeld angerechnet würde. Im konkreten Fall war eine 1955 geborene […]