Arbeitgeber können Streikbrecher ohne Zustimmung des Betriebsrats in den bestreikten Betrieb versetzen
Wird in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben ein Betrieb bestreikt, so kann der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats arbeitswillige Arbeitnehmer aus einem nicht bestreikten Betrieb in den vom Arbeitskampf betroffenen Betrieb versetzen, um die Streikfolgen zu begrenzen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 99 Abs. 1 BetrVG entfällt in diesem Fall, weil ansonsten die Arbeitskampffreiheit […]