BAG: Keine (relative) Kürzung offener Urlaubsansprüche bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in einer Entscheidung vom 10.02.2015 mit der Frage zu befassen, ob bei einem Arbeitnehmer nach einem Wechsel von einer Vollzeittätigkeit in eine Teilzeittätigkeit (mit weniger Wochenarbeitstagen) der noch offene Urlaubsanspruch verhältnismäßig gekürzt wird. Zur Entscheidung stand ein Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienst (TVöD). Der Kläger hatte zum 15.07.2010 von bisher 5 Arbeitstage […]