LAG Mecklenburg-Vorpommern: Abgrenzung einer Änderungskündigung von der unzulässigen Teilkündigung
Um eine Änderungskündigung handelt es sich nur, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und im Zusammenhang mit dieser Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet. Die Erforderlichkeit des Trennungswillens für eine Änderungskündigung hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung vom 29.10.2019 (5 Sa 72/19) bestätigt. Die Parteien lagen u.a. in Bezug auf die […]