KAG für die bayerischen (Erz-)diözesen: Bildung des Wirtschaftsausschusses durch Gesamtmitarbeitervertretung
Streitig in diesem Verfahren war die Frage, ob die Bildung eines Wirtschaftsausschusses nach § 27b MAVO ein Einvernehmen mit dem Dienstgeber voraussetzt. Eine Gesamtmitarbeitervertretung hatte durch Beschluss des Gremiums einen Wirtschaftsausschuss gebildet. Die Dienstgeberseite hatte diesen Wirtschaftsausschuss abgelehnt, weil sie kein Einvernehmen mit der Bildung erklärt habe und durch die Zusammenarbeit mit einem derartigen Gremium […]