LAG Köln: Das qualifizierte Arbeitszeugnis muss das Datum der Vertragsbeendigung tragen
Das Zeugnisdatum, mit dem ein qualifiziertes Arbeitsendzeugnis versehen wird, hat regelmäßig den Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezeichnen, nicht dagegen den Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich physisch ausgestellt worden ist. In vorliegendem Rechtsstreit hatte das Landesarbeitsgericht Köln u.a. über den Anspruch der Klägerin auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu entscheiden. Die Parteien […]