LAG Berlin-Brandenburg: Beweisverwertungsverbot bei Überwachung des Arbeitnehmers durch eine Detektei
Das Landesarbeitsgericht hatte u.a. über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Arbeitgeberkündigung zu entscheiden. Dem gekündigten Arbeitnehmer, der seit dem 01.05.1990 zuletzt als Vertriebsleiter der Beklagten beschäftigt war, wurde ein Arbeitszeitbetrug sowie der Betrug über eingereichte Spesenabrechnungen vorgeworfen. Die Vorwürfe stütze die Arbeitgeberin dabei vornehmlich auf Erkenntnisse, die sie durch die Überwachung des Arbeitnehmers durch […]