KAGH: Erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung und Gesamtmitarbeitervertretung können nebeneinander gebildet werden
Im vorliegenden Fall klagte die Dienstgeberin, ein Caritasverband, gegen die Bildung einer erweiterten Gesamtmitarbeitervertretung. Die anwendbare MAVO enthält keine explizite Regelung, nach der sich die Bildung der beiden Gremien wechselseitig ausschließt (wie dies der in manchen Bistümern implementierte § 24 Abs.10 MAVO beinhaltet). Die Dienstgeberin hatte vorgetragen, dass die bereits bestehende Gesamtmitarbeitervertretung die Bildung einer […]