Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, früher Antidiskriminierungsgesetz) ist zum 1. August 2006 in Kraft treten. Das AGG geht über die gemeinschaftsrechtliche Mindestverpflichtung einer 1:1-Umsetzung von vier EU-Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung hinaus. Zum neuen Gleichbehandlungsgesetz gehört neben dem Diskriminierungsschutz im Bereich des allgemeinen Zivilrechts der Benachteiligungsschutz in der Arbeitswelt. Dazu sind in den letzten Jahren eine Reihe von Gerichtsurteilen ergangen, die das AGG in der Praxis konkretisieren. Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto hat zu dieser Thematik bereits eine Vielzahl von Seminaren als Dozent durchgeführt.

Die Themen im Einzelnen:

Diskriminierungsschutz in Beschäftigung und Beruf

Beschäftigte, die von einer Diskriminierung betroffen sind, haben u.a. folgende Rechte:

  • sie können sich bei den zuständigen Stellen (z.B. beim Arbeitgeber, einem Vorgesetzten oder der Arbeitnehmervertretung) beschweren,
  • Benachteiligte haben Anspruch auf Ersatz des ihnen entstanden materiellen und immateriellen Schadens,
  • wer seine Rechte in Anspruch nimmt, darf deswegen keinen Nachteil erleiden.

Diese Rechte sind als individuelle Ansprüche der Beschäftigten ausgestaltet, die notfalls vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden können. Im Interesse der Rechtssicherheit soll der Beschäftigte etwaige Ansprüche innerhalb von drei Monaten seit Kenntnis von der Diskriminierung geltend machen müssen.

Die Seminarthemen in Einzelnen

 

  • Betriebsratsbeschlüsse gerichtsfest gestalten
  • Diskriminierungstatbestände in Betriebsvereinbarungen
  • Veränderungsmanagement in den Prozessen des Personalmanagements, von der Einstellung über die Personalentwicklung bis zur Personalanpassung
  • Gleichberechtigungsprogramme in Unternehmen

Betriebsräte müssen diese neuen rechtlichen Bedingungen kennen. Dieser Workshop vermittelt diese Kenntnisse aus der personalwirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Betrachtung, damit die gesetzlichen Grundlagen des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ in die Betriebsratsarbeit einfließen können.

Dozent/en:
Ort:

Lüneburg