Arbeitnehmerüberlassung und Dienst- und Werkvertrag
Leiharbeit ist zu einem zentralen Faktor personalwirtschaftlicher Planungen geworden. Der Vortrag wurde für leitende Angestellte eines Personaldienstleisters konzipiert und beleuchtet Schwerpunkte des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung und der Abgrenzung zu Dienst- und Werkverträgen.
Die Themen im Einzelnen:
Grundlagen des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung
- Beteiligte
- Rechtliche Beziehungen zwischen den Beteiligten
- Haftungsansprüche der Beteiligten
Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung zu Dienst- und Werkvertrag
- Abrenzung zu Werkvertrag
- Abgrenzung zu Dienstvertrag
- Kriterien der Bundesagentur für Arbeit
- Entwicklung der Rechtsprechung
Zielgruppe:
- Führungskräfte und Verantwortungsträger
Dozent/en:
- Fachanwalt für Arbeitsrecht Wilfried Mosebach, Rechtsanwalt und Notar
Ort und Datum:
23.10.2007, Nörten-Hardenberg