Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – Auswirkungen des AÜG | 04.06.2018
Arbeitnehmerüberlassung bietet Unternehmen Möglichkeiten zur Abdeckung von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalbedarfen.
Mit dem vorliegenden Gesetz der Bundesregierung soll die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitsnehmer gestärkt und die Arbeit der Betriebsräte im Entleiherbetrieb erleichtert werden. Hierbei sollen die Arbeitnehmerüberlassung als eines der flexiblen Instrumente des Personaleinsatzes sowie die positiven Beschäftigungswirkungen der Arbeitnehmerüberlassung erhalten bleiben. Gleichzeitig soll die Bedeutung tarifvertraglicher Vereinbarungen als wesentliches Element einer verlässlichen Sozialpartnerschaft gestärkt werden.
Dazu traten ab 1.4.2017 mehrere Änderungen des AÜG und weiterer Gesetze in Kraft.
Die Themen im Einzelnen:
Arbeitnehmerüberlassung
· erlaubte und unerlaubte
Nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung/Personalgestellungsverträge
Überlassung von Maschinen mit Bedienungspersonal
Andere Erscheinungsformen des drittbezogenen Personaleinsatzes
· Abordnungen von Arbeitnehmern an Arbeitsgemeinschaften
· Werkvertraglicher Einsatz von AN
· Dienstvertraglicher Einsatz von AN
Rechtsbeziehungen beim Einsatz von Fremdpersonal
Änderungen des AÜG
· Höchstüberlassungszeitraum und Ausnahmeregelungen
· Unterbrechungszeiten und Obergrenzen
· AÜG-Kräfte und Streik
· Equal Pay und Gleichstellung
· Kettenverleih- oder Weiterverleihung
· Schwellenwerte des BetrVG
· Saktionen durch Bußgeldzahlungen bei Verstößen
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Zielgruppe:
· Betriebsratsmitglieder
· Mitglieder des Arbeitssicherheitsausschusses
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Wirtschaftsausschussmitglieder
Dozent/en:
· Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ort und Datum:
04.06.2018, Kassel
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.