Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und Wirtschaftsausschuss I | 22.06. – 24.06.2020
“Ich habe das Geschäftsmodell gar nicht verstanden…“
Die Komplexität der Arbeit im Aufsichtsrat steigt kontinuierlich. Gleichzeitig verschärfen Gesetzgeber und Rechtsprechung die für die Mitglieder der Aufsichtsräte geltenden Haftungsregelungen. Die oben zitierte Aussage des Mitgliedes eines Aufsichtsrats einer großen Bank stellt deshalb eine Einladung zur Einleitung eines Haftungsprozesses gegen das Aufsichtsratsmitglied dar.
Die langfristige Sicherung von Beschäftigung und Arbeitsplätzen erfordert die Implementierung und Umsetzung einer nachhaltigen Unternehmenspolitik. Die Koordination der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen im Betriebsrat und im Aufsichtsrat wird besonders im Hinblick auf die verbreitete Schwächung der betrieblichen Mitbestimmung durch komplexe Unternehmensorganisationen immer wichtiger.
Dieses Seminar gibt Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat rechtliche Sicherheit und unterstützt sie dabei, ihre Ziele im Aufsichtsrat zu erreichen. Praktische Beispiele und Handlungsmöglichkeiten im Aufsichtsrat werden aufgezeigt
Seminarthemen
· Rechtliche Grundlagen
· Mitbestimmung im Konzern
· Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) als Richtlinie guten unternehmerischen Handelns
· Überwachungs- und Kontrollrechte und -pflichten der Mitglieder des Aufsichtsrats
· Die innere Ordnung im Aufsichtsrat
· Prüfung des Jahresabschlusses – juristische Hinweise
· Die Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen
· Die persönliche Rechtsstellung der Aufsichtsratsmitglieder
· Geheimhaltungspflichten
· Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder
· Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern
· D&O-Versicherung
· Compliance im Aufsichtsrat
Zielgruppe:
· ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat
· Wirtschaftsausschussmitglieder
Dozent/en:
· Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ort und Datum:
22.06. – 24.06.2020, Kassel
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.