Arbeitsrecht IV – Von der Personalplanung zur Betriebsänderung – Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Neben der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten bilden die wirtschaftlichen Angelegenheiten und die allgemeinen personellen Angelegenheiten den dritten und vierten Mitbestimmungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes.
Das Seminar Arbeitsrecht IV beschäftigt sich hiermit in einem weiteren Schwerpunkt. Behandelt werden die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats unter anderem bei der Betriebsänderung und Personalplanung.

Die Themen im Einzelnen:

Entgelt ohne Arbeitsleistung
· § 616 BGB und sein Verhältnis zum Tarifvertrag
· Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und im Mutterschutz
· Urlaubsentgelt, Feiertagsentgelt

Haftung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis

Beteiligung des Betriebsrats in allgemeinen und personellen Angelegenheiten, §§ 92 – 95 BetrVG
· Personalplanung
· innerbetriebliche Stellenausschreibung
· Personalfragebögen/ Beurteilungssysteme
· Auswahlrichtlinien

Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
· Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
· die einzelnen Fälle der Betriebsänderung
· Interessenausgleich, Sozialplan

Zielgruppe:

  • Mitglieder von Betriebsräten
  • Führungskräfte und Verantwortungsträger
  • Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen
Dozent/en:

Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ort und Datum:

24.08.200928.08.2009, Timmendorfer Strand

Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.