Arbeitsrecht IV – Von der Personalplanung zur Betriebsänderung – Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Neben der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten bilden die wirtschaftlichen Angelegenheiten und die allgemeinen personellen Angelegenheiten den dritten und vierten Mitbestimmungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes.
Das Seminar Arbeitsrecht IV beschäftigt sich hiermit in einem weiteren Schwerpunkt. Behandelt werden die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats unter anderem bei der Betriebsänderung und Personalplanung.
Entgelt ohne Arbeitsleistung
· § 616 BGB und sein Verhältnis zum Tarifvertrag
· Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und im Mutterschutz
· Urlaubsentgelt, Feiertagsentgelt
Haftung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis
Beteiligung des Betriebsrats in allgemeinen und personellen Angelegenheiten, §§ 92 – 95 BetrVG
· Personalplanung
· innerbetriebliche Stellenausschreibung
· Personalfragebögen/ Beurteilungssysteme
· Auswahlrichtlinien
Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
· Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
· die einzelnen Fälle der Betriebsänderung
· Interessenausgleich, Sozialplan
Zielgruppe:
- Mitglieder von Betriebsräten
- Führungskräfte und Verantwortungsträger
- Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen
Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht
24.08.2009 – 28.08.2009, Timmendorfer Strand
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.