Arbeitsrecht und Kommunikation I – Grundlagen I 16.01.2017 – 20.01.2017
Im Grundseminar werden Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die noch kein Seminar besucht haben, mit den Rechten und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertraut gemacht.
Welche Möglichkeiten der Einwirkung hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung und wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat aus? Diese Themen werden in Gesprächen und Vorträgen behandelt.
Zur Aufgabenerfüllung gehören auch Kenntnisse der Gesprächs- und Verhandlungsführung. Die Grundlagen dafür werden in diesem Seminar vermittelt.
In Diskussionen und im gegenseitigen Erfahrungsaustausch werden aktuelle Themen der Jugend- und Auszubildendenvertretung erörtert, die erkannten Probleme aufgearbeitet und Lösungsansätze beraten.
Die Themen im Einzelnen:
- Arbeitsrecht für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Grundlagen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts
- Aufgaben der JAV
- Geschäftsführung
- Vorsitz und Stellvertreter
- Ersatzmitglieder
- Sitzungen
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Sprechstunden
- Das Arbeits- und Ausbildungsverhältnis – von der Bewerbung zur Einstellung
Zielgruppe:
- Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen
- Betriebsratsmitglieder
Dozent/en:
- Rechtsanwältin Dr. Astrid Siebert, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ort und Datum:
16.01.2017 – 20.01.2017, Nürnberg
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.