Arbeitsrecht und Kommunikation I – Grundlagen – Wissen für die Jugend- und Auszubildendenvertretung 06.03.2017 – 10.03.2017

Im Grundseminar werden Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die noch kein Seminar besucht haben, mit den Rechten und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertraut gemacht.

Welche Möglichkeiten der Einwirkung hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung und wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat aus? Diese Themen werden in Gesprächen und Vorträgen behandelt.

Zur Aufgabenerfüllung gehören auch Kenntnisse der Gesprächs- und Verhandlungsführung. Die Grundlagen dafür werden in diesem Seminar vermittelt.

In Diskussionen und im gegenseitigen Erfahrungsaustausch werden aktuelle Themen der Jugend- und Auszubildendenvertretung erörtert, die erkannten Probleme aufgearbeitet und Lösungsansätze beraten.

 

Die Themen im Einzelnen:

Arbeitsrecht für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • Grundlagen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts
  • Aufgaben der JAV
  • Geschäftsführung
    • Vorsitz und Stellvertreter
    • Ersatzmitglieder
    • Sitzungen
    • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Sprechstunden
  • Das Arbeits- und Ausbildungsverhältnis – von der Bewerbung zur Einstellung

Erfahrungsaustausch

  • TeilnehmerInnen aus dem Grund- und Aufbauseminar diskutieren ihre Erfahrungen und suchen Problemlösungsstrategien und neue Anregungen für eine weitere erfolgreiche Arbeit

Gesprächs- und Verhandlungsführung

  • Grundlagen der Gesprächs- und Verhandlungsführung

Zielgruppe:

  • Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen

Dozent/en:

Ort und Datum:

06.03.2016 – 10.03.2016, Willingen

 

Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.