Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse für Personalvertretung | 01.09. – 02.09.2020

Sie benötigen zur sachgerechten Wahrnehmung Ihrer Aufgaben grundlegende Kenntnisse über das Arbeitsrecht. Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse im Individualarbeitsrecht, um die Aufgaben sachgerecht und erfolgreich wahrnehmen zu können.

Seminarthemen

Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Das Verhältnis der Rechtsnormen zueinander

  • Tarifvertrag und Arbeitsvertrag
  • Dienstvereinbarung zu Arbeitsvertrag, Tarifvertrag zu Dienstvereinbarung
  • Gesetz zu Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Dienstvereinbarung

Auswirkungen der Mitbestimmungsrechte auf das Arbeitsverhältnis

  • Die Begründung des Arbeitsverhältnisses, gesetzliche und tarifliche Vorgaben
  • Form des Arbeitsvertrages
  • Fragerechte des Arbeitgebers
  • Offenbarungspflichten von Arbeitnehmern
  • Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den Einstellungsprozess
  • Mitbestimmungsrechte von Betriebsrat und Personalrat bei Einstellung und Eingruppierung

Inhalte des Arbeitsverhältnisses

  • Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsort
  • Urlaub
  • Vergütung
  • Mehrarbeit, Überstunden und Kurzarbeit
  • Entgeltzahlung ohne Arbeitsleistung
    – im Krankheitsfalle
    – an Feiertagen
    – bei Freistellung und Annahmeverzug
    – bei Urlaub

Zielgruppe:

  • Personalratsmitglieder
  • Mitarbeiter/-innen, die mit Personalratsmitgliedern zusammenarbeiten und zur Aufgabenerfüllung arbeitsrechtliche Grundkenntnisse benötigen

Dozent/en:

· Rechtsanwältin Dr. Astrid Dotting, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ort und Datum:

01.09. – 02.09.2020, Kassel

Das Seminar wird vom Hessischen Verwaltungsschulverband veranstaltet. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.