Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Informations- und Beratungsgremium für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. In welchem Maße dieses Instrument des BetrVG für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer nutzbar gemacht wird, hängt entscheidend von der Qualifikation der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ab. Die dem Wirtschaftsausschuss übertragenen Aufgaben sollen insbesondere dazu dienen, Entscheidungen auf der Ebene des Unternehmens, die sich auf die ArbeitnehmerInnen auswirken können, möglichst frühzeitig zu erkennen. Dem Wirtschaftsausschuss kommt hier eine wichtige Funktion als Informationsinstrument des Betriebsrats zu.
Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss
- Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
- Arbeitsweise und Organisation des Wirtschaftsausschusses
- Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses nach §§ 106 ff BetrVG
- Praktische Umsetzung der Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss
- Merkmale der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens
- Regelmäßige jährliche Beurteilungsunterlagen
- Beurteilung der wirtschaftlichen Lage anhand von Monats-, Quartals- und Halbjahresberichten
- Beispiel eines Standardberichtswesens für den Wirtschaftsausschuss
- Mitglieder von Betriebsräten
- Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
- Mitglieder von Aufsichtsräten
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Rolf-Christian Otto, Mosebach & Partner, Kassel
- Prof. Dr. Peregryn Warnecke
14.01.2010, Berlin
Frühere Termine
12.02.2004
24.10.2005 – 28.10.2005
18.05.2006 – 19.05.2006
06.11.2006 – 10.11.2006
23.11.2006 – 24.11.2006
29.11.2006
23.04.2007 – 24.04.2007