Corporate Social Responsibility (CSR)
Corporate Social Responsibility (CSR) ist nach der Definiton der Europäischen Kommission ein “Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren.” Dabei hat sich in der Praxis der letzten Jahre gezeigt, dass insbesondere international tätige Unternehmen ökologische und soziale Selbstverpflichtungen eingehen.
Durch freiwilliege Selbstverpflichtungen der Unternehmen im Hinblick auf soziale und ökologische Aspekte können aber auch gleichzeitig Interessen der Mitarbeiter betroffen werden. Deshalb stellt sich die Frage, welche Aufgaben und welchen Einfluss die Arbeitnehmervertretungen auf solche Selbstverpflichtungen nehmen können und welche Garantien es dafür gibt, dass freiwillige Erklärungen eingehalten werden.
In diesem Seminar sollen die Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats aufgezeigt werden:
Corparate Social Responsibility (CSR) als Reaktion auf den Shareholder-Value-Gedanken
Die externe Dimension von CSR
· Umgang mit Geschäftspartnern, Kunden, Zulieferern und Verbrauchern
· Bedeutung von Menschenrechten in den Unternehmen und Wertschöpfungsketten in Entwicklungsländern
· globaler Umweltschutz
Die interne Dimension von CSR
· Human Resource Management
· betrieblicher Arbeitschutz
· Anpassung an den wirtschaftlichen Wandel durch sozial verantwortungsvolle Umstrukturierungen
· ressourcenschonender Umgang bei Produktion und Dienstleistungen
· Umweltmanagement im Unternehmen
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung von CSR
Beteilungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Einführung von CSR
· Stellungnahme des Betriebsrat
· direkter Kontakt zu externen Prüfern
Globale Arbeits- und Sozialstandards
- Mitglieder von Betriebsräten
- Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
- Mitglieder von Aufsichtsräten
- Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen
- Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Dr. Judith Beile
15.11.2010 – 17.11.2010, Hamburg
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.
Frühere Termine
06.07.2009 – 08.07.2009