Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten – § 87 BetrVG

Die Mitbestimmungsrechte des § 87 BetrVG sind für die betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung. Weder Arbeitgeber noch Betriebsrat kann wirksam allein handeln. Der Betriebsrat hat in den meisten Fällen ein echtes Initiativrecht. Es gibt kaum einen Bereich im täglichen betrieblichen Geschehen, der nicht den § 87 BetrVG berührt. Daher ist es notwendig, dass alle Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildenden-vertreterInnen, Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen und SachbeabeiterInnen im Personalwesen den § 87 BetrVG mit all seinen Teilbestimmungen bestens kennen und sich intensiv mit ihm, mit seinen Grenzen und Möglichkeiten auseinander setzen. Dieses Seminar bietet dafür die beste Voraussetzung und ist für die Arbeit vor Ort unentbehrlich.

Die Themen im Einzelnen:

Ausübung der erzwingbaren Mitbestimmung

  • Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag
  • Regelungsabsprache
  • Betriebsvereinbarungen
  • Initiativrecht des Betriebsrats

Gegenstand der erzwingbaren Mitbestimmung

  • Ordnung im Betrieb und Verhalten der Arbeitnehmer
  • Lage und Verteilung der Arbeitszeit
  • Vorübergehende Veränderung der täglichen Arbeitszeit
  • Überstunden und Kurzarbeit
  • Urlaubsplanung und Urlaubsgrundsätze
  • Technische Einrichtungen zur Kontrolle der Arbeitnehmer
  • Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie Gesundheitsschutz
  • Sozialeinrichtungen des Betriebes
  • Betriebliche Lohngestaltung
  • Grundsätze über das Betriebliche Vorschlagswesen
  • Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze
  • betriebliche Altersversorgung

Zielgruppe:

  • Mitglieder von Betriebsräten
  • Führungskräfte und Verantwortungsträger
  • Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen
Dozent/en:
  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Rolf-Christian Otto, Mosebach & Partner, Kassel
Ort und Datum:

06.09.201207.09.2012, St. Peter-Ording, StrandGut Resort

Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.

Frühere Termine
17.02.200319.02.2003
04.10.200406.10.2004
15.11.200417.11.2004
10.01.200512.01.2005
06.06.200510.06.2005