Gesamtmitarbeitervertretung und wirtschaftliche Mitbestimmung | 23.05. – 24.05.2018
Mit der Novellierung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) zum 01.01.2018 wurden z. T. gravierende Änderungen in § 24 MAVO (Gesamtmitarbeitervertretung und erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung) beschlossen. Mit der Aufnahme des § 27 b in die MAVO besteht nun auch in katholischen Einrichtungen die Möglichkeit zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses. Ob für ihre Einrichtung die Bildung einer Gesamt-MAV und eines Wirtschaftsausschusses in Frage kommt, können Sie im Gespräch mit unserer Geschäftsstelle klären.
Die Themen im Einzelnen:
GESAMT-MAV/ERWEITERTE GESAMT-MAV
- Wann kann eine Gesamt-MAV gebildet werden?
- Wann kann eine erweiterte Gesamt-MAV gebildet werden?
- Procedere der Bildung einer Gesamt-MAV/erweiterten Gesamt-MAV
- Zuständigkeitsbereich einer Gesamt-MAV/erweiterten Gesamt-MAV
- Auflösung einer Gesamt-MAV/erweiterten Gesamt-MAV
WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS:
- Voraussetzung für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses
- Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
- Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses
- Einigung nicht möglich – was tun?
Zielgruppe:
- MAVen refinanzierter Einrichtungen
- MAVen eines Rechtsträgers mit mehreren MAVen
Dozent/en:
- Rechtsanwalt Dr. Norbert Gescher, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ort und Datum:
23.05. – 24.05.2018, Bildungshaus St. Ansgar, Kloster Nütschau
Das Seminar wird von der Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Hamburg veranstaltet. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.