Gesamtmitarbeitervertretung und wirtschaftliche Mitbestimmung | 23.05. – 24.05.2018

[Seminarunterlagen]

 

Mit der Novellierung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) zum 01.01.2018 wurden z. T. gravierende Änderungen in    § 24 MAVO (Gesamtmitarbeitervertretung und erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung) beschlossen. Mit der Aufnahme des § 27 b in die MAVO besteht nun auch in katholischen Einrichtungen die Möglichkeit zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses. Ob für ihre Einrichtung die Bildung einer Gesamt-MAV und eines Wirtschaftsausschusses in Frage kommt, können Sie im Gespräch mit unserer Geschäftsstelle klären.

 

Die Themen im Einzelnen:

GESAMT-MAV/ERWEITERTE GESAMT-MAV

  • Wann kann eine Gesamt-MAV gebildet werden?
  • Wann kann eine erweiterte Gesamt-MAV gebildet werden?
  • Procedere der Bildung einer Gesamt-MAV/erweiterten Gesamt-MAV
  • Zuständigkeitsbereich einer Gesamt-MAV/erweiterten Gesamt-MAV
  • Auflösung einer Gesamt-MAV/erweiterten Gesamt-MAV

WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS:

  • Voraussetzung für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses
  • Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
  • Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses
  • Einigung nicht möglich – was tun?

 

Zielgruppe:

  • MAVen refinanzierter Einrichtungen
  • MAVen eines Rechtsträgers mit mehreren MAVen

Dozent/en:

Ort und Datum:

23.05. – 24.05.2018, Bildungshaus St. Ansgar, Kloster Nütschau

 

Das Seminar wird von der Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Hamburg veranstaltet. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.