IPAA Betriebsräteakademie – Mitbestimmung

Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Institutionen sehen die Mitbestimmung als einen erfolgreichen Weg, der den Arbeitnehmern Mitspracherechte sichert und in erheblichen Umfang zur Sicherung des sozialen Friedens in der Bundesrepublik beigetragen hat. Sie ist sowohl als Informationsquelle als auch als Kontrollorgan integraler Bestandteil des bundesdeutschen Wirtschafts- und Sozialsystems und ist als eine tragende Säule unserer Demokratie zu sehen. Die Mitbestimmung, insbesondere die paritätische Mitbestimmung, soll nach Meinung ihrer Befürworter das Klassenkampfdenken abgebaut haben mit der Folge, dass Kooperation, (einvernehmlicher) Strukturwandel und ein erhöhter innerbetrieblicher Frieden sowie ein Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern die mitbestimmten Unternehmen kennzeichnet.
Nach Auffassung von Kurt Biedenkopf, der 1976 die Kommission leitete, die die paritätische Mitbestimmung festschrieb, und der damals Generalsekretär der CDU war, hat sich die paritätische Mitbestimmung im Grundsatz bewährt.
Die zunehmende Verflechtung von Unternehmen auf internationaler Ebene und die Auswirkungen auf die Mitbestimmung werden den TeilnehmerInnen anhand von praktischen Beispielen dargestellt.
Die Auswirkungen der Gründung der Europa AG (Europäische Gesellschaft oder Societas Europaea – SE) auf die Mitbestimmung vermittelt dieser Modulabschnitt ebenfalls. Die Rechnungslegung und die Handhabung von Insolvenzen erfolgt weiterhin nach nationalem Recht, ebenso die besonders für Deutschland wichtige Arbeitnehmermitbestimmung. Können sich hierbei die Firmenleitung und die Arbeitnehmer nicht auf ein bestimmtes Mitbestimmungsmodell einigen, greift eine Mindestbestimmung der EU-Richtlinie – entsprechend dem höchsten bisherigen Mitbestimmungsgrad in einer der beteiligten Gesellschaften, aus denen die SE hervorgeht.
ArbeitnehmervertreterInnen müssen verstärkt globalisiert zusammenarbeiten und strategisch abgestimmt ihre Ziele festlegen. Den Grundstock für dieses erforderliche Handeln vermittelt der Modulabschnitt Mitbestimmung.

Zielgruppe:
  • Mitglieder von Betriebsräten
  • Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
  • Mitglieder von Aufsichtsräten
Dozent/en:

Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ort und Datum:
20.05.201121.05.2011, Witten

Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.