Kündigungsrecht Arbeitsgerichtsbarkeit soziale Mitbestimmung
Der § 87 BetrVG als die “inhaltsschwerste” Norm unseres Betriebsverfassungsgesetzes steht im Mittelpunkt dieses Seminars. Anhand von Beispielen werden die einzelnen Mitbestimmungstatbestände dargestellt und die Möglichkeiten der Durchsetzung erörtert. Das Seminar behandelt darüber hinaus Spezial- Probleme des Kündigungsrechts und befasst sich intensiv mit dem arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
- Voraussetzungen
- § 87 BetrVG Abs. 1 Ziff. 1-13 – Tatbestände der Mitbestimmung
- Einigungsstellenverfahren
Spezialfragen des Kündigungsrechts
- der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
- fristlose Kündigung
- Kündigung von schwerbehinderten Menschen und anderen besonders geschützten Personengruppen
Das arbeitsgerichtliche Verfahren
- Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf: Güte- und Kammerverhandlung
- Urteilsverfahren, Beschlussverfahren
- einstweilige Verfügung
- Klage, Beweisaufnahme
- Urteil, Vergleich
- Rechtsmittel
- Streitwert, Kosten
- Mitglieder von Betriebsräten
- Führungskräfte und Verantwortungsträger
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Rolf-Christian Otto, Mosebach & Partner, Kassel
- Rechtsanwalt Thomas Nitzsche (Frankfurt)
- Frank Schinke, Geschäftsführer IPAA
11.02.2008 – 15.02.2008, Bremen
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.
Frühere Termine
11.12.2006 – 15.12.2006
10.01.2005 – 14.01.2005