Mitbestimmungsrechte in der Praxis

Dieses Seminar soll den Zusammenhang der unterschiedlichen Initiativ-, Informations-, Beratungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte aufzeigen und darstellen, wie eine kreative Kombination der einzelnen Bestimmungen zu einer effektiven Durchsetzung der Interessen des Betriebsrates beitragen kann. Nach einer eingehenden Informationsphase wird die Wirkung der dem Betriebsrat übertragenen Rechte anhand praktischer Übungen mit Fallbeispielen aus der Praxis aufgezeigt.

In vier Bausteinen Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht werden die Grundlagen vermittelt, die jeder Betriebsrat braucht. Diese Bausteine sind jeder für sich abgeschlossen, aber alle vier sind zusammen die Voraussetzung, grundlegende Kenntnisse von der Einstellung bis zur Kündigung zu erwerben. Diese Kenntnisse stellen eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen durch den Betriebsrat dar. Es bedarf für die Tätigkeit im Betriebsrat umfassender Kenntnisse des Arbeitsrechts, und zwar nicht nur der gesetzlichen Bestimmungen, der Verfahrensvorschriften und Rechtsprechung, sondern insbesondere auch deren Anwendung im jeweiligen Einzelfall.
Dieses Seminar soll den Zusammenhang der unterschiedlichen Initiativ-, Informations-, Beratungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte aufzeigen und darstellen, wie eine kreative Kombination der einzelnen Bestimmungen zu einer effektiven Durchsetzung der Interessen des Betriebsrates beitragen kann. Nach einer eingehenden Informationsphase wird die Wirkung der dem Betriebsrat übertragenen Rechte anhand praktischer Übungen mit Fallbeispielen aus der Praxis aufgezeigt.

Die Themen im Einzelnen:

Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und die Friedenspflicht

Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen

  • Freie Entfaltung der Persönlichkeit
  • Betriebsvereinbarungen und deren Rechtswirkungen
  • Geheimhaltungspflicht
  • Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
  • Mitwirkung und Beschwerderecht der ArbeitnehmerInnen
  • Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten
  • Unterrichtungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
  • Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei personellen Angelegenheiten
  • Informations-, Beratungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten

Zielgruppe:

  • Mitglieder von Betriebsräten
  • Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen
Dozent/en:

Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ort und Datum:

23.08.201027.08.2010, Füssen

Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.