Neue Strukturen der Betriebsratsgremien – Strukturtarifverträge nach § 3 BetrVG
Die Energiewende, der verstärkte Einsatz von regenerativen Energiequellen, der Strompreisverfall, haben Auswirkungen auf die Betriebsergebnisse und die Dividendenzahlungen. Sie zwingen die Energieversorgungsunternehmen zu Reaktionen. Neue Geschäftsfelder fangen den Erlöseinbruch nicht auf. Viele Unternehmen beabsichtigen nunmehr eine Verschlankung und Umstrukturierungen mit dem Ziel der Reduktion von Komplexität. Weg von alten Strukturen, hin zu Strukturen mit weniger Entscheidungsträgern. Aus vielen Unternehmen werden einige wenige Unternehmen unter einem meist einheitlichen Dach. Die Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz verliert u. U. ganze Aufsichtsratsgremien. Die bisherigen Betriebsratsstrukturen müssen neu organisiert werden. Je nach Umsetzungsphase der Umstrukturierungen stehen Betriebsratswahlen schon vor Ablauf der ordentlichen Amtsperiode an. Wenn es keine tarifvertraglichen Regelungen gem. § 3 BetrVG gibt, werden Betriebsräte nach dem Gesetz gewählt. In diesem Workshop werden die verschiedenen Möglichkeiten, die der für eine vom Gesetz abweichende Struktur der Betriebsverfassung diskutiert und es werden die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gestaltungen aufgezeigt. Dabei werden auch die von der Rechtsprechung zunehmend enger interpretierten Gestaltungsspielräume aufgezeigt. Berücksichtigt wird insbesondere der gesetzlichen Vorbehalt, dass eine vom Gesetz abweichende Regelung nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:
- wenn dies die Bildung von Betriebsräten erleichtert oder einer sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer dient
- wenn dies der sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsrats dient
- wenn es einer wirksamen und zweckmäßigen Interessenvertretung der Arbeitnehmer dient
Praktische Beispiele und Probleme bestehender § 3 Tarifverträge stehen ebenfalls zur Diskussion.
Die Themen im Einzelnen:
In vielen Unternehmen werden aber vom Gesetz abweichende Regelungen gem. § 3 BetrVG angestrebt. Folgende Schwerpunktthemen werden im Workshop behandelt:
- Unternehmenseinheitliche Betriebsratsgremien
- Regionale Betriebsratsgremien
- Spartenbetriebsratsgremien
- Betriebsratsgremien nach funktionalen Einheiten
- Übergangsmandate
- Übergangsstrukturen, wie z. B. Gastmandate
- Anfechtungsrisiken
- Aktuelle Rechtsprechung des BAG
- Schicksal der Betriebsvereinbarungen (Gesamt- und Konzernvereinbarungen)
Zielgruppe:
- Mitglieder von Betriebsräten
- Mitglieder von Aufsichtsräten
- Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Dozent/en:
- Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ort und Datum:
24.02.2016 – 25.02.2016, Dortmund
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.
Frühere Termine
02.12.2015 – 03.12.2015